Wie ist die Waffengesetzgebung in Österreich?

Aktuelle gesetzliche Regelung (von 1996)

Schusswaffen sind Waffen, welche feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine
bestimmbare Richtung schießen.

Dabei wird in verschiedene Kategorien unterschieden

Kategorie A: Verbotene Schusswaffen sowie Kriegsmaterial (z.B. Maschinenpistolen, Sturmgewehre, Handgranaten) darf man nur mit einer Sondergenehmigung (BMI, BMLV) besitzen.

Kategorie B: Faustfeuerwaffen (unter 60 cm Länge), halbautomatische Schusswaffen und Repetierflinten, die keine Pumpguns sind dürfen nur mit behördlicher Genehmigung (Waffenbesitzkarte, WBK) erworben sowie besessen werden. Voraussetzung: EWR-Staatsbürgerschaft, Mindestalter 21 Jahre,Psychotest, Unbescholtenheit, Rechtfertigung.

Kategorie C: Schußwaffen mit gezogenem Lauf müssen laut Gesetz beim Waffenfachhandel gemeldet werden.

Kategorie D: Schusswaffen mit glattem Lauf (Flinten) dürfen frei erworben sowie besessen werden.

C – und D – Waffen dürfen vom Händler ausschließlich nach einer 3tägigen Wartefrist (Abkühlphase)
abgegeben werden, es sein denn der Erwerber hat bereits ein Waffendokument oder eine Jagdkarte.
Schußwaffen, welche nicht dem Gesetz unterliegen sind z.B. Schußwaffen mit Luntenschloß-, Radschloß- und Steinschloßzündung, Schusswaffen und Waffen welche vor 1871 erzeugt wurden, Druckluftwaffen u.ä.

Altersgrenzen: Der Besitz von Waffen und Munition ist Minderjährigen untersagt. Für Kategorie B-Waffen gilt sogar eine Altersgrenze von 21 Jahren.

Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz von Kat.B-Waffen (im Normalfall nicht mehr als zwei) und der dazugehörigen Munition. Der Inhaber ist berechtigt die Waffe in seiner Wohnung und auf seinem Grundstück geladen und schußbereit bei sich haben. Der Transport der entladenen Waffe in einem geschlossenen Behältnis ist ebenfalls gestattet.

Der Waffenpass erlaubt das Führen von Schusswaffen. Der Berechtigte darf die Waffe zudem außerhalb seiner Wohnung in schußbereitem Zustand bei sich haben. Es wird zur Ausstellung eine strenge Bedarfsprüfung durchgeführt. Eventuell wird der Waffenschein auch auf bestimmte Anlässe eingeschränkt. Einen Waffenpass erhalten beispielsweise Taxifahrer, Geldboten, sonstige gefährdete Berufsgruppen, aber auch Politiker.
Jägerin berechtigt ihre Jagdwaffen (Kat. C und D) ohne weiteres Dokument bei der Jagd führen – die Jagdkarte reicht aus.

Waffen und Munition müssen sicher verwahrt werden. Unbefugten darf kein zugriff gewährt werden. Es gibt jedoch keine Vorschrift, welche verlangt, dass Waffe und dazugehörige Munition getrennt aufbewahrt werden sollen.

Der sog. Waffenführerschein erlaubt nicht das Führen einer Schusswaffe. Er einzig und allein der Nachweis, dass man mit einer Waffe ordnungsgemäß umgehen kann und wird nach einem entsprechenden Kurs vom Waffenfachhandel ausgestellt.
Die Verlässlichkeit der Waffenbesitzer wird regelmäßig getestet, ebenso die rechtmäßige Aufbewahrung der Waffe (alle fünf Jahre). Bei dieser Überprüfung wird auch ein Nachweis der nötigen Sachkunde verlangt.

 

Bitte beachten Sie:
Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

seers cmp badge