Welche schwarzen Pulverfeuerwaffen benötigen ein Waffenbesitzkarte?

Zuerst einmal müssen wir Sie kurz berichten: Die richtige Bezeichnung lautet Schwarzpulverfeuerwaffe(n). Dies hat damit zu tun, dass die Bezeichnung sich von dem „Schwarzpulver“ ableitet und nicht von der Farbe der Waffe 😉

Zu Ihrer Frage:

Sämtliche Schwarzpulverfeuerwaffen müssen in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden, Ausnahmen gibt es nicht.

Um eine Waffe in Ihre Waffenbesitzkarte eingetragen zu lassen, müssen Sie sich an die für Sie zuständige Behörde wenden. Dies kann, je nach Wohnort, beispielsweise die Kreispolizeibehörde, die Polizeidirektion, das Ordnungsamt, oder die Stadtverwaltung sein.

Sollten Sie den Eintrag nicht vornehmen lassen und bei einer Kontrolle erwischt werden, wird nicht nur Ihre Waffe beschlagnahmt, es droht zudem auch ein saftiges Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Wie hoch die Strafe tatsächlich ausfällt, wird nach dem Einzelfall entschieden.

 

Bitte beachten Sie:
Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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