Was alles sind „öffentliche Veranstaltungen“? Ist das z. B. auch ein Skigebiet, eine Urlaubsreise (Bus, Bahn) oder der Besuch eines Botanischen Gartens im Urlaub?

Laut Definition ist eine „öffentliche Veranstaltung“ ein Ort, zu dem die Öffentlichkeit zu einem besonderen Anlass zugelassen ist. Das schließt nicht aus, dass auch Eintrittsgelder genommen werden können. Außerdem wird eine Veranstaltung dann als „öffentlich“ bezeichnet, wenn die Gäste und der Veranstalter oder die Gäste keine „persönliche Bindung“ zueinander haben.

Als öffentliche Veranstaltungen gelten somit Events wie Fußballspiele, Demonstrationen, Konzerte, Kinos oder Jahr- oder Weihnachtsmärkte und Ähnliches.

 

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