Nach Ablauf meines 3-Jahres-Jagdschein werde ich diesen voraussichtlich nicht verlängern. Was ergibt sich daraus als Konsequenz für den Besitz meiner Jagdwaffen?

Wenn Sie Ihren Jagdschein nicht verlängern möchten, wird die Behörde Sie nach einer gewissen Zeit kontaktieren und daraus ein fehlendes Bedürfnis für den Waffenbesitz ableiten und die „Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis“ infrage stellen. Gemäß § 45 Abs. 2 WaffG wird Ihre Waffenbesitzkarte widerrufen.

Entsprechend müssen die Jagdwaffen dauerhaft unbrauchbar gemacht werden, wenn Sie sie keinem Berechtigen überlassen können oder wollen. Sollten Sie sie weiterhin brauchbar lagern, machen Sie sich nach dem Waffengesetz strafbar.

Nach der Bußgeldtabelle kann der Besitz einer Schusswaffe mit Geldstrafe, aber auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden – abhängig von der Schwere des Falls.

Übrigens gilt dies auch für bestimmte Munition.

Sollten Sie schon vor Ablauf des Jagdscheins wissen, dass Sie ihn nicht verlängern möchten, sollten Sie sich am besten im Vorfeld mit der für Sie zuständigen Behörde Kontakt aufnehmen.

Bitte beachten Sie:

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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