Muss man bei der Bundeswehr einen Waffenschein absolvieren?

Während man Bediensteter der Bundeswehr ist unterliegt man nicht den Waffengesetz.
Für die Zeit in der man sich bei der Bundeswehr verpflichtet bekommt der Bedienstete eine befristete Waffenbesitzkarte ausgestellt welcher zum Umgang mit Waffen im Rahmen der Dienstzeit berechtigt.
Daher benötigt und bekommt man laut Waffenrecht keinen Waffenschein.
Selbstverständlich darf man auch nur die Waffen führen welche einem vom Dienstherr zur Verfügung gestellt wird.

 

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Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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