Ich besitze eine gültige Waffenbesitzkarte (grün). Eingetragen ist eine Signalpistole (für Segelsport). Aufgrund meines Alters gebe ich den Segelsport auf und möchte ich die Signalpistole verkaufen. Ist das möglich und auf was muss ich achten?

Leider wird aus Ihrer Frage nicht ganz klar, um was für eine Signalpistole es sich handelt. Meinen Sie eine Schreckschusspistole für den Startschuss beim Sport oder um eine Leuchtsignalpistole?

Verkaufen können Sie allerdings beide Modelle.

Achten Sie bei dem Verkauf bitte darauf, dass Sie sie nur ein eine Person verkaufen, die auch berechtigt ist, eine Signalpistole zu erwerben. Den ersten Schritt gehen Sie damit, dass Sie nur an jemanden verkaufen, der mindestens 18 Jahre alt ist. Außerdem sollten Sie sich eine Ausweiskopie geben lassen (oder diese anfertigen) und einen kleinen Verkaufsvertrag aufsetzten. Damit gehen Sie auf Nummer sicher und können im Zweifelsfall eindeutig belegen, dass die Waffe verkauft wurde. Dies dient auch der Sicherheit des Käufers – wundern Sie sich also nicht, wenn dieser ohnehin nach einem solchen Vertrag fragt.

Bitte beachten Sie:

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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