Habe meinen Schein am 1.12.2015 erhalten (580/2015). Ist der unbegrenzt gültig oder muss ich weitere Gebühren zahlen wie beim Fischereischein? Wenn ja, wie viele und wie oft zahlbar?

Der kleine Waffenschein ist, anders als der große Waffenschein oder der von Ihnen angesprochene Fischereischein, unbegrenzt gültig. Insofern kommen keine Kosten für eine Verlängerung auf Sie zu.

Jedoch sind Sie gemäß § 4 Abs. 3 WaffG dazu verpflichtet, regelmäßig Ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu beweisen. Wann genau dies geschieht, kann nicht pauschal beantwortet werden. Spätestens ist eine erneute Prüfung jedoch nach drei Jahren fällig.

Hierfür entstehen Kosten, die von der Gebührenverordnung Ihres Bundeslandes abhängig sind. Sie liegen zwischen 15 und 60 Euro.

Auszug Waffengesetz (WaffG) § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

  • (3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen.
  • 5. bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – nachweist.
  • Bitte beachten Sie:
    Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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