Darf man bei einem Kino- oder Theaterbesuch als Inhaber des kleinen Waffenscheines eine SRS-Waffe mitführen? Oder sind dies auch öffentliche Veranstaltungen?

Als Inhaber des kleinen Waffenscheins dürfen Sie SRS-Waffe grundsätzlich mitführen, sofern Sie ein Ausweisdokument dabei haben.

Auf öffentlichen Veranstaltungen wird Ihr Recht dazu aufgehoben bzw. pausiert. Das gilt auch bei kleineren Veranstaltungen, wie sie ein Kino- oder Theaterbesuch darstellen. Dort sind alle Arten von Waffen verboten. Sollten Sie dies missachten und dabei erwischt werden, kann eine empfindlich Geldstrafe auf Sie zukommen.

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Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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